Schulsozialarbeit

Was bedeutet „Bildung und Teilhabe“?
Bildung und Teilhabe (BuT) bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen, wenn sie Sozialleistungen erhalten, bestimmte Dinge bezahlt werden.
Dazu gehören:
Kosten für Schulmaterial,
Zuschuss zu Schultickets (Schoko-Ticket),
Mittagessen in der Schule,
Bezahlung von Ausflügen und Klassenfahrten,
Kostenübernahme für Nachhilfe (max. 11 Euro pro Stunde),
Kosten für sozialen- und kulturellen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sportvereine oder Musikschulen (max. 180 Euro im Jahr).
Wer bekommt alles „BuT-Leistungen?
Kinder und Jugentdliche, deren Eltern folgende Sozialliestungen erhalten:
Bürgergeld
Sozialhilfe oder Asylhilfe
Wohngeld oder Kinderzuschlag
Unter diesem Link ist der Antrag für Bildung und Teilhabe zu finden. Wir helfen gerne beim Ausfüllen. Sprecht uns an!
Hier sind alle Sozialarbeiter der AFG:
Klassen 5-7

Herr Grunitz
(0173) 6502928
(0231) 5025938

Herr Speidel
(0231) 5025938

Frau Massold
(0231) 5025938
Klassen 8-10
Oberstufe





